Muss ich meinen Arbeitgeber über meine Pankreas-Erkrankung informieren?

Krankheiten, ihre Diagnosen und Behandlungen sind private Informationen, die Sie nicht weitergeben müssen.
Doch hat der Arbeitgeber das Recht zu erfahren, wie lange Sie infolge einer Erkrankung abwesend sein werden, unter welchen Bedingungen Sie die Arbeit wieder aufnehmen können, und ob die Erkrankung einen Einfluss auf Ihre Leistungsfähigkeit hat.
Dieses Wissen ermöglicht es dem Arbeitgeber, entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Arbeitgeber über die voraussichtlichen Folgen der Krankheit zu informieren und auch während der krankheitsbedingten Abwesenheit mit ihm in Kontakt zu bleiben.

Eine Übersicht zum Thema „Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung“  stellen die Schweizer Behörden bereit.
Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO stellt weiterführende Informationen  zur Verfügung.

Was muss ich vor der krankheitsbedingten Abwesenheit beachten?

Wichtig ist, dass Sie sich bereits vor einer Operation oder krankheitsbedingten Abwesenheit Gedanken über die Rückkehr an den Arbeitsplatz machen.

  • Wer kann Ihnen Unterstützung bieten in alltäglichen Dingen?
  • Wo erhalten Sie Hilfsmittel, die Ihnen die Arbeit erleichtern? Wer finanziert sie?
  • Gibt es betriebliche Richtlinien zur Rückkehr?
  • Besteht die Möglichkeit, Ihre Arbeitsstelle an die neue Lebenssituation anzupassen?
  • Gibt es Möglichkeiten eines Stellenwechsels innerhalb des Betriebs?
  • Wen müssen Sie wann und in welcher Form informieren?

Klären Sie offene Fragen mit Vorgesetzten oder Personalverantwortlichen.

Wie lange dauert die reduzierte Arbeitsfähigkeit nach einer Behandlung oder Operation?

Dies hängt von der Art der Erkrankung, der Behandlung, der Art Ihrer Arbeit und dem eigenen Empfinden ab. In der Regel müssen Sie mit einer länger andauernden Reduktion und Gewöhnungsphase rechnen.
Auch nach Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit ist eine Weiterführung der Behandlung oft notwendig, besonders dann, wenn die Enzym- und Insulinproduktion fehlt oder eingeschränkt ist. Dies kann Abwesenheiten zur Folge haben.
Bedenken Sie auch, dass die durch die Erkrankung eingeschränkte Nahrungsaufnahme oder -verwertung mit einem andauernden oder periodisch auftretenden Leistungsabfall einhergehen kann.
Beraten Sie sich mit dem Sie behandelnden medizinischen Fachpersonal. Auch in den Austauschgruppen der SSP können Sie Ihre Fragen einbringen und so erfahren, wie andere Menschen mit Pankreaserkrankung die Rückkehr in den Arbeitsalltag angingen.

Kann mir mein Arbeitgeber während meiner Erkrankung kündigen?

Dies hängt vom Arbeitsvertrag und der Dienstdauer ab. Gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht, OR Art. 336c , beträgt der Kündigungsschutz im Krankheitsfall im 1. Dienstjahr 30 Tage, im 2. bis 5. Dienstjahr 90 Tage und ab dem 6. Dienstjahr 180 Tage. Eine Kündigung kann erst nach dieser Sperrfrist ausgesprochen werden.

In OR Art. 328a  wird ausserdem die Fürsorgepflicht gegenüber gesundheitlich angeschlagenen Arbeitnehmenden geregelt. Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er Massnahmen zur Weiterbeschäftigung ergriffen hat.

Eine Übersicht zum Thema „Krankheit und Kündigung“  stellen die Schweizer Behörden bereit.
Auch beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO finden Sie weiterführende Informationen  zum Thema.

Was gilt es bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu beachten?

Achten und hören Sie gut auf Ihren Körper. Wenn Sie Bedenken haben, dass Sie nicht wieder so arbeiten können wie zuvor, sprechen Sie offen darüber mit Vorgesetzten, Kollegen und Personalverantwortlichen. Die meisten Menschen haben Verständnis für Ihre Situation.

Weitere Hinweise zur Rückkehr in den Arbeitsalltag finden Sie im Leitfaden der Krebsliga Schweiz Zurück in meinen Berufsalltag“ .

Wo erhalte ich weitere Informationen zu den Sozialversicherungen und ihren Leistungen?

Die Krebsliga Schweiz  stellt auf Ihrer Webseite verschiedene Infomaterialien bereit, die wertvolles Wissen, auch bei einer Pankreas-Erkrankung, enthalten. Zum Beispiel:

Chronisch krank – was leisten die Sozialversicherungen. Leitfaden 2018 der Krebsliga Schweiz.
Bestellung der kostenpflichtigen Druckversion 
Gratis PDF 

 

 

Krebs – was leisten Sozialversicherungen? Information der Krebsliga Schweiz für Betroffene und Angehörige, 2015.
Gratis PDF
 

Wo finde ich Ansprechpartner für Fragen zur Sozialversicherung?

Ansprechpartner für Fragen zur AHV, zur IV, zu Ergänzungsleistungen und individuellen Prämienverbilligungen finden Sie bei der Informationsstelle AHV/IV .

Seniorinnen und Senioren können sich an die Beratungsstellen der Pro Senectute  wenden.

Der Verein BVG  gibt ratsuchenden Versicherten Auskunft zu Fragen zur beruflichen Vorsorge.

Ich fühle mich überfordert im Umgang mit diesen verschiedenen Stellen. Wo erhalte ich Unterstützung?

Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse oder Sozialversicherung.
Erfahrene Case Manager begleiten Sie durch den Prozess und koordinieren die verschiedenen beteiligten Stellen.

Auch die Personalverantwortlichen Ihres Arbeitgebers können Ihnen weiterhelfen. Manche Arbeitgeber bieten eine interne Sozialberatung an. Diese ist verpflichtet, Ihre Anliegen vertraulich und ohne Rückmeldung an den Arbeitgeber zu behandeln.

Oft sind Arbeitsrecht und Arbeitslosenversicherung mit Fragen zur Pensionskasse verknüpft.

Wo kann ich mich zum Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht beraten und rechtlich vertreten lassen?

Viele Kantone und Gemeinden bieten unentgeltliche Rechtsberatungen an, insbesondere zum Arbeitsrecht. Erkundigen Sie sich dazu bei der Verwaltung Ihrer Wohngemeinde oder Ihres Kantons.

Der Schweizerische Anwaltsverband betreibt schweizweit Rechtsauskunfts-Stellen, bei denen Sie kostenlose oder günstige Beratung erhalten. Die Stellen sind hier  aufgelistet.

Der Dachverband der Behinderten-Organisationen Inclusion Handicap  berät Menschen mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung, ihre Angehörigen und Betreuungspersonen in juristischen Fragen. Auch eine rechtliche Vertretung wird angeboten.

Eine auf Arbeits- und Sozialversicherungsrecht spezialisierte Kanzlei in Bern ist das Anwaltsbüro Hauser-Junker .

➔ Kennen Sie eine auf Arbeits- und Sozialversicherungsrecht spezialisierte Kanzlei in Ihrer Region? Bitte melden Sie sie uns. Wir fügen sie gerne unserer Liste hinzu.

Wer unterstützt mich allgemein in dieser herausfordernden Lebenssituation? Wo finde ich Rat bei finanziellen Engpässen? An wen kann ich mich für eine Sozialberatung wenden?

Die Behindertenorganisation pro infirmis  bietet Sozialberatungen für Menschen mit Beeinträchtigungen an. Auch Angehörige können die Beratung in Anspruch nehmen.

Die Spitex  unterstützt mit hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen. Sie berät zu diesen und koordiniert sie.

Wenn Ihre Erkrankung im Zusammenhang mit Alkoholproblemen steht, erhalten Sie beim Blauen Kreuz  anonyme und kostenlose Soforthilfe.

Unterstützung finden Sie auch in grossen Kirchgemeinden, unabhängig davon, ob Sie Kirchen-Mitglied sind.
Die katholische Kirche stellt über die Organisation Caritas  verschiedene Beratungsangebote bereit.
Die evangelisch-reformierte Kirche begleitet Menschen in schwierigen Lebenssituationen über die Stellen der Sozialdiakonie .

Ein aktuelles Verzeichnis verschiedenster Fachstellen für Sozialberatung finden Sie auf der Webseite des Vereins sozialinfo.ch .